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Jahresabschluss

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses liegt die Herausforderung in der Beachtung schwieriger steuer-, handels- und zivilrechtlicher Vorschriften. Die sich permanent verschärfende steuerliche Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich anspruchsvoller. Unser Team verfügt über die notwendigen Kenntnisse. Bitte machen Sie davon Gebrauch.

Ihre Vorteile

Durch die umfangreichen Änderungen des Steuerrechts klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss regelmäßig zusätzlich zu einer Handelsbilanz eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden.

Im Rahmen der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer häufiger ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir beraten Sie bei Ihren Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Der Steuerberater ist nach Erstellen eines Jahresabschlusses verpflichtet, eine aussagekräftige Bescheinigung hierüber zu erstellen. Vom Gesetzgeber werden allerdings im Rahmen der Erstellung eines Jahresabschusses nur Prüfungshandlungen in geringem Umfang gefordert. Gerade aber Kreditinstitute legen häufig Wert auf Erstellung plausibilitätsbeurteilter Jahresabschlüsse. Hierüber ist dann eine spezifizierte Bescheinigung zu erstellen und die Qualität des erstellten Jahresabschlusses ist dabei dann merklich höher.