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Internationales Steuerrecht

Europa wächst immer mehr zusammen. Unsere Kanzlei liegt grenznah zu Österreich und wir sind täglich mit grenzüberschreitenden Beratungen von Unternehmen, Arbeitnehmern und Rentenempfängern konfrontiert. Mandanten suchen sie oft Berater, die sie sozusagen in einem Guss vertreten können in steuerrechtlichen Angelegenheiten über die Grenze hinweg.

Ihre Vorteile

Der Praxisinhaber wurde im Jahre 1998 zum österreichischen Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater bestellt. Wir sind also in der Lage, Sie in steuer- und abgabenrechtlichen Fragestellungen hinsichtlich des österreichischen Steuerrechts zu beraten, da unser Wissen nicht an der Grenze endet. Davon profitieren sowohl Unternehmen, die von Deutschland aus in Österreich tätig werden oder umgekehrt, als auch Arbeitnehmer, die z.B. in Deutschland  wohnen und in Österreich arbeiten oder umgekehrt (Stichwort Grenzgänger bzw. Grenzpendler). Ebenfalls sind durch eine drohende Doppelbesteuerung Rentner betroffen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und aus Deutschland eine öffentliche Rente beziehen oder umgekehrt.

Unser Leistungsangebot

  • Erstellung von österreichischen Umsatzsteuervoranmeldungen und -/Jahres-erklärungen
  • Erstellung laufender Finanzbuchhaltungen, Jahresabschlüsse, Einnahmen-/Überschussrechnungen und diverser Steuererklärungen deutscher Unternehmer mit einer Betriebsstätte in Österreich und umgekehrt
  • Erstellung laufender Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer im Falle einer Grenzgänger-/Grenzpendlereigenschaft
  • Erstellung laufender Einkommensteuererklärungen von deutschen bzw. österreichischen Rentnern mit Wohnsitz in Deutschland und Besteuerung in Österreich oder umgekehrt
  • Prüfung und Durchführung von Anträgen auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht von Arbeitnehmern und Rentnern in Österreich bzw. in Deutschland